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WZG§35CHNBek 1975

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025610975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7432d46318adac52601ba225e47b3d34f7c38c97fabeef800de32dfcb66ce676

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