Zum Gesetzesinhalt

WZG§35CHLBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 20. 3.1980 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003180980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1ead8afa46cc3646b73d4ce62b0fde42a50e57dd676cb843c818a4f473267aa2

XML-Quelle beim Herausgeber