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WZG§35BRBBek

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005260983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49dbb248663664bf657ee9ceac4567a23e3e2e2f3938aa36f06ae9feb90a3808

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