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WZG§35BRBBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 5. 5.1983 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005260983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49dbb248663664bf657ee9ceac4567a23e3e2e2f3938aa36f06ae9feb90a3808

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