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WZG§35BMUBek 1979

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012170979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 40aed62d21da585a413160d7849fc1c89013f1e41807d598c3cd4ce461153dba

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