Zum Gesetzesinhalt

WZG§35BMUBek 1979

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 28. 7.1979 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012170979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 40aed62d21da585a413160d7849fc1c89013f1e41807d598c3cd4ce461153dba

XML-Quelle beim Herausgeber