WZG§35BMUBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bermuda in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113990978
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 095deba77c34e6dc32ba4126435f570e8bf278d4aaa9a29eae5ef19921198762