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WZG§35BMUBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR113990978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 095deba77c34e6dc32ba4126435f570e8bf278d4aaa9a29eae5ef19921198762

XML-Quelle beim Herausgeber

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