WZG§35BHRBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009880988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acc68a8ffd682235e77559b9d40d188f42aaa109d1eb2c22b9d3576800cef678