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WZG§35BHRBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009880988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acc68a8ffd682235e77559b9d40d188f42aaa109d1eb2c22b9d3576800cef678

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