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WZG§35Abs4Bek 1992-10-01

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017490992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed8b1cbc6927c896c37d01f0e2e617aea80dcd7cd2d0bf0af181e677c7bb21f1

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