WZG§35Abs4Bek 1992-10-01
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes
- Japan
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 18. Januar 1990 (BGBl. I S. 142).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017490992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed8b1cbc6927c896c37d01f0e2e617aea80dcd7cd2d0bf0af181e677c7bb21f1