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WZG§35Abs4Bek 1987-05-21

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013530987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d248ead2d8743d0180d74af01947429efbb58a638d9fc49472eecfd0efa63333

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