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WWSUVtrAnl I

§ 1

Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)

Für die Umstellung von auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten und Forderungen von Geldinstituten mit Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Forderungen aus Guthaben bei anderen Geldinstituten in der Deutschen Demokratischen Republik gelten Artikel 7 § 1 und § 2 dieser Anlage.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 16.12.1999 I 2402

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205489990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fcac4c433eba9001bb1d01665f0e18ab812d104e238ac737807b299a1896548

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