(1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband auf Verlangen Auskunft über solche Tatsachen und Rechtsverhältnisse zu geben, die für die Beurteilung der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten erheblich sind. Sie haben, soweit erforderlich, die Einsicht in die notwendigen Unterlagen und die Besichtigung der Grundstücke, Gewässer und Anlagen zu dulden. In der Satzung können weitergehende Verpflichtungen festgelegt werden.
(2) Die in Absatz 1 genannte Verpflichtung besteht nur gegenüber Personen, die vom Verband durch eine schriftliche Vollmacht als zur Einholung der Auskünfte oder zur Einsicht und Besichtigung berechtigt ausgewiesen sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die, ohne Verbandsmitglied zu sein, zur Beitragsleistung herangezogen werden oder herangezogen werden können mit der Maßgabe, daß sie nur insoweit zur Offenlegung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen verpflichtet sind, als dies für die Festlegung ihrer Beiträge erforderlich ist.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 15.5.2002 I 1578
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.