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WTO

§ 1

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200230976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1535da2b4ec62796e28509b6c5417ebedfd39e1bec8d429f989d94b837634347

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