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WPapBerBeendV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR362900005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f23c3b0ccfacf281e6f64f358bb02c4d44ec4a4a811683ac7997934a585ace96

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