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WPapBerAV

§ 1

Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung

Die dem Amt für Wertpapierbereinigung durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben sind vom 1. Juni 1964 an von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003170964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ded1e597a6393d08fe41ca95e787fef59ccd1f50237969a82e5ce8773d94955

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