WpÜGBMV
§ 1Mitteilung
- 1.
- Firma, Sitz, Rechtsform und Geschäftsanschrift der Zielgesellschaft,
- 2.
- Angabe der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in welchen die stimmberechtigten Wertpapiere der Zielgesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, sowie die Bezeichnung der organisierten Märkte,
- 3.
- Tag der Zulassung der stimmberechtigten Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt im Inland und den jeweiligen Tag der Zulassung der stimmberechtigten Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und
- 4.
- Erklärung darüber, welche der betroffenen Aufsichtsstellen für die Beaufsichtigung eines europäischen Angebots zum Erwerb stimmberechtigter Wertpapiere zuständig sein soll.
Stand: Geändert durch Art. 7 Abs. 34 G v. 12.5.2021 I 990
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR226600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5fc13f806cd1040907d78ba64caecdcc31cc2bc986187d2201faf5a9a498766b