Zum Gesetzesinhalt

WpÜGBMV

Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 7 Abs. 34 G v. 12.5.2021 I 990

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR226600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5fc13f806cd1040907d78ba64caecdcc31cc2bc986187d2201faf5a9a498766b

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis