WpÜGAngebV
§ 10Antragsinhalt
- 1.
- Name oder Firma und Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers,
- 2.
- Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft,
- 3.
- Anzahl der vom Bieter und den gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltenen Aktien und Stimmrechte und die ihnen nach § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zuzurechnenden Stimmrechte,
- 4.
- Tag, an dem die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes überschritten wurde, und
- 5.
- die den Antrag begründenden Tatsachen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.12.2023 I Nr. 354
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR426300001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b0ffaa1a55df765922d9be696af7abb8e9b1b773fb54a05d96c63795a662bf0