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WpÜGAngebV

Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.12.2023 I Nr. 354

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR426300001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b0ffaa1a55df765922d9be696af7abb8e9b1b773fb54a05d96c63795a662bf0

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