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2. WoZErhV

§ 6Inkrafttreten

Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000740989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e28c43bd7c34aa482f9ca9615a0e77f8af19d9746f9e34ee6ca065c6c8b59580

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