WoVermRG
§ 5
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.4.2015 I 610
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017470971
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 14c957dec89d6a0fc4a8bb57ecc53cfea7ff513e6e63ed5424105e97aee54a03
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 817 BGBVerstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
„… ach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zurückgefordert werden; die Vorschrift des § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden. (2) Soweit Leistungen auf Grund von Vereinbarungen erbracht worden sind, die nach § 2 Absatz 5 Nu …“