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WoStichPrG 1972

§ 7

Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019450971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 23105500e1680c2dc7b47b05e504aa6df0719749eb6acae6d22b877e7c1020b3

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