WOSprAuG
§ 14Wahlniederschrift
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes
- 1.
- die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
- 2.
- die auf jede Liste entfallenen Stimmenzahlen;
- 3.
- die berechneten Höchstzahlen;
- 4.
- die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;
- 5.
- die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 6.
- die Namen der in den Sprecherausschuß gewählten Bewerber;
- 7.
- gegebenenfalls besondere während der Wahl des Sprecherausschusses eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 20.1.2022 I 69
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017980989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f4b3542d1ea6dd85d5a175040021c18801de447aca7df65d10ffe587c4af86e