WoGV
§ 12Belastung aus dem Kapitaldienst
- 1.
- die Zinsen und laufenden Nebenleistungen, insbesondere Verwaltungskostenbeiträge der ausgewiesenen Fremdmittel,
- 2.
- die Tilgungen der ausgewiesenen Fremdmittel,
- 3.
- die laufenden Bürgschaftskosten der ausgewiesenen Fremdmittel,
- 4.
- die Erbbauzinsen, Renten und sonstigen wiederkehrenden Leistungen zur Finanzierung der in § 11 genannten Zwecke.
- a)
- Prämien für Personenversicherungen zur Rückzahlung von Festgeldhypotheken und
- b)
- Bausparbeiträge, wenn der angesparte Betrag für die Rückzahlung von Fremdmitteln zweckgebunden ist,
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.10.2001 I 2722;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 21.10.2024 I Nr. 314
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020650971
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6aeaac8f7b709a5a1f0f65d670012e2cf5dc6cb57aa94339110a3d3c2b91db2