WinzMeistPrV
§ 1aZulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- 3.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 21.5.2014 I 548
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR225500001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a02319c2d09628536aa04462eaceeaba72b6f3908775e35ea827789943f705cf