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WinzerAusbV 1997

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin

Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 503f4706060fe6b16e3d1c1af5408672b21b9bb4a548ff1d5bf3d32183f32021

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