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WGÜbfG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.1990 +++)

Das G wurde als Artikel 21 G 611-1-20-1 v. 25.7.1988 I 1093 (StRG 1990) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und ist gem. Art. 29 Abs. 2 mit Ausnahme der §§ 3 und 6 am 1.1.1990, die §§ 3 und 6 sind gem. Art. 29 Abs. 1 dieses G am 3.8.1988 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 13.9.2001 I 2376

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011360988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c153ca7251e85b5e4d9c235b3f11be47f567600b4a9917eb32851cdf11a34fbd

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