WasVersStatV
§ 2
Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen
- 1.
- In der öffentlichen Wasserversorgung
- a)
- die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,
- b)
- die Abgabe von Wasser,
- c)
- die Zahl der versorgten Einwohner;
- 2.
- im öffentlichen Abwasserwesen
- a)
- den Abwasseranfall,
- b)
- die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,
- c)
- die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014370969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a83b85e309ab85175b199586c7d0d3cf3abc602a3917a31fa06005e262846b04