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WasVersStatV

§ 2

Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen

Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände:
1.
In der öffentlichen Wasserversorgung
a)
die Gewinnung und den Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser,
b)
die Abgabe von Wasser,
c)
die Zahl der versorgten Einwohner;
2.
im öffentlichen Abwasserwesen
a)
den Abwasseranfall,
b)
die Fortleitung und Reinigung des Abwassers,
c)
die Zahl der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Einwohner.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014370969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a83b85e309ab85175b199586c7d0d3cf3abc602a3917a31fa06005e262846b04

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