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WAStAÜStVtr

Art 5Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrags tritt die „Vereinbarung über die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt) und das Amt für die Erfassung der Kriegsopfer (AEK)“ zwischen dem Bund und dem Land Berlin vom 9. Januar 1951 nach Maßgabe ihres § 8 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Der Staatsvertrag ist gem. § 3 iVm Bek. v. 12.4.2019 I 496 am 1.1.2019 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR225800018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e8d3944e82c3ae27617c1d312200df478eb01a52bc119f33f85d5a189439b68

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