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WasKwVÄndG

§ 5

Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008070957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff5ea5d1cf0aec2e57c048557873466963e78a4c1757375d58927dff79eb7467

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