WasKwVÄndG
§ 2
Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008070957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff5ea5d1cf0aec2e57c048557873466963e78a4c1757375d58927dff79eb7467