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§ 2

Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken vom 26. Oktober 1944 neu bekanntzumachen und dabei den Wortlaut den seit dem Erlaß der Verordnung geänderten Rechtsverhältnissen anzupassen sowie die Geltung im Land Berlin und die Nichtgeltung im Saarland auszusprechen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008070957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff5ea5d1cf0aec2e57c048557873466963e78a4c1757375d58927dff79eb7467

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