Zum Gesetzesinhalt

WasKwVÄndG

§ 6

Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008070957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff5ea5d1cf0aec2e57c048557873466963e78a4c1757375d58927dff79eb7467

XML-Quelle beim Herausgeber