WahlO Post
Vierter Abschnitt Schlussbestimmung
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR094600002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1288d762e202d4c0443c9558da7baf7905a79db48e50a49049b301a7f2ec435e