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WaffGBundFreistV

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fünfte Verordnung zum Waffengesetz vom 11. August 1976 (BGBl. I S. 2117), die zuletzt durch Artikel 227 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR261000020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1dd575e501db18a94de8b617e64ac74835108b663853f654e5b316c5b3b68ab0

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