WaffGÄndG
Art 3
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004170976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 587edc30a030d2ff9c2090f01b9ea77207a4fc49f0e86edf327d94b1d728e771