WärmeLV
Eingangsformel
Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR150900013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 46ca1e4226c3db507b445dd2f4de822a7eb78e1df88675788db32f331b94d307
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 556c BGBKosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
„Auf Grund des § 556c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierun …“