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VWGmbHG

§ 2

Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der als Anlage beigefügte, zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen geschlossene Vertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer "Stiftung Volkswagenwerk" vom 11./12. November 1959 wird genehmigt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003010960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c3dff849154831f7fde44681e225294f4ded9e42215a03b90deb268883e7590

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