VWDG-DV
§ 8Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch das Bundesverwaltungsamt
Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes
- 1.
- ob die ersuchende Stelle generell berechtigt ist, Daten aus der Datei zu erhalten,
- 2.
- ob der im Ersuchen angegebene Zweck in die sachliche Zuständigkeit der ersuchenden Stelle fällt und
- 3.
- in welchem Umfang dieser Stelle Daten übermittelt werden dürfen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 5 G v. 12.6.2020 I 1241
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR141400013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ebc0cc7af90da2f62f589f5726de8fccd7653591460c124fe3d28cb9bc0eeca8