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VTMBAProVTFPrV

§ 4Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-60 v. 25.10.2019 I 1567, 2020 I 100 (VTMFPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR297700020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a2e42f487d350444be7df435b22fefa0bb8dcdc5bd0b9ab2bed3b41fba0ae5d

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