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VStRG

§ 1Berlin-Klausel

Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009499974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9aeb5173d3ce0a2003c064d17782f4f1fe191c1309fa5a3ed82f7f38dab45077

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