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VStRG

Art 6 Grunderwerbsteuer

Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze

Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1157) gilt nicht für die Grunderwerbsteuer.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009499974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9aeb5173d3ce0a2003c064d17782f4f1fe191c1309fa5a3ed82f7f38dab45077

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