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VReformG

Art 10Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts

Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.4.2005 I 1106

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR166600998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77e8e2d590be8adde0b7fe52d20fe09d07daf8250b4bd0ab258cfb4d20bb45a3

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