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VkENOG

§ 2Evaluierung

Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Dieses Regelungsvorhaben wird spätestens zum 30. Juni 2022 hinsichtlich der Effizienz des Verwaltungsvollzugs evaluiert. Dabei wird die Bundesregierung untersuchen, wie sich der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entwickelt hat, und ob die Entwicklung in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 244 V v. 19.6.2020 I 1328

Sonst: Das G ist gem. Art. 10 iVm Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011409017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e1ab154d6abbd9ed580fae47dbad8c4a0f8b3955f0c14aef7b21ac00a94c357

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