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Art 10 Inkrafttreten

Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 244 V v. 19.6.2020 I 1328

Sonst: Das G ist gem. Art. 10 iVm Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011409017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e1ab154d6abbd9ed580fae47dbad8c4a0f8b3955f0c14aef7b21ac00a94c357

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