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VISZG

§ 5Protokollierung

Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem

Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95

Sonst: Dieses G ist gem. § 6 iVm Bek. v. 8.8.2013 I 3212 mWv 1.9.2013 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4dca3fea6e1c682c77b4a96d6e58664032b65c21bccb37130577d1c76d49722a

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