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VertrFPrV

§ 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2882), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-7-64 v. 31.10.2001 I 2882 (FachbPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1020A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b850d798bc6696daaa4da3a19ad5f7e5cba8c1fe447eebb2dfa2772423cf02f

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