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VersAusgl-AnzV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209300022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 336c0e4d7356db07e0c97d8e5bcb9e9b9a1ead471c39526276893f495bf21d8d

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